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Die Reiseunfallversicherung

Worum es geht

Eine Reiseunfallversicherung tritt immer dann in Erscheinung, wenn ein Versicherter finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen hat. Dabei ist das Leistungsprinzip ähnlich dem einer normalen Unfallversicherung. Die Versicherung leistet z. B. bei dauerhafter Invalidität, bei Bergungskosten, bei Rückholkosten und im Todesfall.

Die Reiseunfallversicherung hat dabei nicht nur Ähnlichkeit mit einer normalen privaten Unfallversicherung, sie ist nicht mehr als eine spezielle Unterform dieser Versicherung. Wer eine private Unfallversicherung besitzt, der benötigt in der Regel nie eine spezielle Reiseunfallversicherung. Im Schadensfall muss in der Regel die private Unfallversicherung leisten. Besitzt man also eine private Unfallversicherung, dann sollte man deren Versicherungsumfang prüfen. Wie erwähnt, ist man mit diesen Policen häufig auch im Ausland versichert.

Grundsätzlich muss man sich den Abschluss einer solchen Versicherung sowieso gut überlegen. Sinnvoller erscheint hier nach Ansicht vieler Fachleute der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.