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Die Reiserechtsschutzversicherung
Worum es geht
Für die Reiserechtsschutzversicherung gelten im Großen und Ganzen die Regeln für Rechtsschutzversicherungen. Bei diesen ist es ohnehin so, dass sie in einer Art Baukastenprinzip aufgebaut sind. Normalerweise muss man für bestimmte Gebiete auch bestimmte Optionen in einen Vertrag aufnehmen. Hier wäre immer zu prüfen, ob man im Rahmen einer schon bestehenden Rechtsschutzversicherung nicht schon Reiserechtsschutz genießt.
Grundsätzlich ist es so, dass diese spezielle Rechtsschutzversicherung bei Aufenthalten im Ausland gilt. Hier sollte man prüfen, ob für gewisse Länder Ausschlussregeln bestehen.
Rechtsschutz hat man dann z. B. als:
- Lenker/Mieter eines Motorfahrzeuges
- Sportausübender, Fußgänger, Radfahrer, Mofafahrer
- Passagier eines Transportmittels
- Mieter eines Feriendomizils
- Kursteilnehmer an ausländischen Schulen
- Vertragspartei eines Reisevertrages
- Opfer eines Gewaltverbrechens
Mögliche Leistungen
- Annullierungskosten
- Pannenhilfe
- Reiseschutz (z. B. Such-, Rettungs- und Transportkosten, Rückreise-, Besuchs-, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten)
- Ersatzreisekosten
- Reiserechtsschutz im Ausland Geltendmachung von außervertraglichen Schadenersatzansprüchen und Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Verkehrs- und Sportunfällen sowie bei erlittenem tätlichem Angriff, Raub oder Diebstahl. Verkehrsrechtsschutz
- Privatrechtsschutz
Der Leistungsumfang hängt natürlich vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.