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Die Reiseprivathaftpflichtversicherung
Worum es geht
Wie der Namen schon verrät, hat die Reiseprivathaftpflichtversicherung etwas mit der Privathaftpflichtversicherung zu tun. Diese deckt grundsätzlich Risiken von Haftungsfällen aber nur in eingeschränktem Umfang ab. Nach § 4 Ziff. I Nr. 3 AHB sind im Ausland vorkommende Schadensereignisse vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dennoch sollte man aber wissen - die Privathaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland, sofern der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Vor allem bei dem, der länger als ein Jahr im Ausland ist, bei dem könnte eine Deckungslücke im Bereich der Privathaftpflicht entstehen. Hier würde dann theoretisch die Reiseprivathaftpflichtversicherung Sinn machen
Warum wird die Versicherung oft überflüssig genannt?
Dafür gibt es viele Gründe. Einmal ist es so, dass die Leistungen häufig irgendwo in anderen Paketen schon abgedeckt wird. Manche Kreditkarten kennen z. B. als Option einen solchen Schutz. Hier müsste man zuerst mal seinen Vertrag prüfen. Und wie gesagt, ist der Schutz aus der Privathaftpflicht im Normalfall auch im Ausland gewährt, solange man nicht länger als ein Jahr im Ausland ist. Auch hier sollte man zuerst einmal einen Blick in die Unterlagen werfen. Außerdem könnte diese Versicherung auch Teil eines so genannten Reiseversicherungspakets sein. Auch dann braucht man sie logischerweise nicht mehr extra abzuschließen.
Abschluss einer Reise-Haftpflichtversicherung
Normalerweise könnte die Reise-Haftpflichtversicherung bis spätestens dem ersten Tag des Urlaubs abgeschlossen werden. Da sind die Versicherer flexibel, weil der Vertrag recht lukrativ ist. Die Beiträge richten sich im Normalfall nach der Dauer der Reise. D. h. je länger man im Ausland ist, desto mehr zahlt man.
Im Schadensfall ähnelt sie der normalen Privathaftpflichtversicherung. Sie kommt für Personen- und Sachschäden Dritter auf sowie für Mietsachschäden.