Home ⇒ die Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung

Worum es geht

Eine Reisegepäckversicherung soll Gegenstände ersetzen, welche auf einer Reise abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Dafür müssen aber bestimmte Vorgaben erfüllt sein und es wird nur bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze bezahlt. Dies muss immer wieder deutlich herausgestellt werden. Denn die Reisegepäckversicherung kennt doch sehr viele Auflagen und Ausschlüsse und sie gilt als vergleichsweise teuer und leistet oft wenig und das sehr schwerfällig.

Die Versicherung kann für den Zeitraum einer bestimmten Reise abgeschlossen werden oder aber für einen vertraglich festgelegten längeren Zeitraum. Dies wäre dann überlegenswert, wenn man während eines Jahres oft verreist.

Versichert wird normal das Gepäck des Versicherten sowie mitreisender Personen, sofern sie Lebensgefährten, Familienangehörige oder Hausangestellte sind, welche in der häuslichen Gemeinschaft des Versicherungsnehmers leben.

Was wird versichert?

  • persönlicher Reisebedarf (alles was man normal braucht, sogar Geschenke für Gastgeber - aber keine beruflichen oder gewerblichen Dinge)
  • was man auf der Reise erworben hat, jedoch maximal bis 10% des Versicherungsschadens und bis zu einem maximalen Geldbetrag pro Versicherungsfall. Nicht dazu gehören aber z. B. Antiquitäten oder spezielle Kunstgegenstände.
  • Gegenstände, die sich schon in einer Ferienwohnung bzw. der Unterkunft befinden. Sie sind nur gegen Diebstahl versichert, nicht gegen Beschädigung.
  • Sportgeräte. Sie sind aber nicht bei Schäden durch bestimmungsgemäßen Gebrauch versichert, sondern nur bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch. Bsp.: ein Boot wird am Strand zerstört oder ein Fahrrad im abgestellten Zustand beschädigt.
  • Hochwertige Gegenstände (wie Pelze, Schmuck, Fotoapparate u. ä.) sind nur dann versichert, wenn sie bestimmungsgemäß genutzt wurden. Diebstähle sind nur versichert, wenn man ordnungsgemäß auf die Gegenstände geachtet hat.
  • Ausweispapiere

Nicht versichert werden in der Regel z. B. Geld und Wertpapiere, medizinische Hilfsmittel, Fahrkarten, Dokumente aller Art (außer Ausweispapiere), Antiquitäten oder Kunstgegenstände.

Wann wird gezahlt?

Die Reisegepäckversicherung zahlt z. B. bei Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, Sachbeschädigung, sofern von Dritten begangen. In der Regel wird grundsätzlich der Verlust versichert, aber hier gibt es viele Ausnahmen. Wer Dinge einfach irgendwo herumliegen lässt und nicht darauf achtet, der bekommt normal nichts.

Auch bei Unfällen oder bei Einfluss von Naturgewalten wird normalerweise gezahlt. Dies gilt jedoch nicht bei höherer Gewalt wie Kriegen oder Erdbeben. Außerdem leistet die Versicherung nicht bei Beschlagnahme durch offizielle Behörden. Ebenso wird normalerweise nicht bezahlt, wenn das Gepäck an sich mangelhaft war.

Grundsätzlich müssen sich Camper übrigens meist optional versichern.

Wann wird nicht gezahlt?

Grundsätzlich wird immer dann nicht gezahlt, wenn man als Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt. Eine besonders heikle Geschichte ist die so genannte Obliegenheits-Verletzung. Wer Gepäck hat, der muss auch darauf aufpassen. Hierzu gibt es einige klare Urteile. Wer auf der Zugfahrt einschläft, und das Gepäck kommt ihm dann abhanden, der darf sich nicht wundern, wenn er nichts bekommt. Grundsätzlich urteilen Juristen hier klar und eindeutig: " wer weder die Annäherung einer Person, die Aufnahme des Gepäcks und den Abtransport des Gepäcks durch diese Person" bemerkt, der darf nicht auf Zahlung hoffen.

Versicherungshöhe

Eine Faustregel besagt, dass die Versicherung nur dann lohnenswert ist, wenn man den kompletten Wert des Reisegepäcks absichert. Der wird aufgrund des Zeitwerts der Gegenstände errechnet. Logischerweise kann man hier noch nicht während der Reise zugekaufte Gegenstände einrechnen.

Man sollte den Wert ordnungsgemäß angeben, da bei falschen Angaben die Gefahr auf Unterversicherung besteht und die Versicherung dann nur anteilig zahlt.

Bezahlt wird normal nur der Zeitwert der Gegenstände. Bei Ausweispapieren erhält man nur die notwendigen amtlichen Gebühren, aber keine Nebenkosten. Hochwertige Artikel wie Pelze, Schmuck oder Fotoapparate werden in der Regel nur bis maximal 50% der Versicherungssumme ersetzt.

Wie man einen Schaden meldet

Ein Schadensfall muss unverzüglich an den Versicherer gemeldet werden. Passiert es vor Ort, dann muss man es von dort melden. Eine Meldung nach der Rückkehr ist in der Regel zu spät. Schadensersatzansprüche an Dritte muss man normal vor Ort anmelden und dann dem Versicherer vorlegen. Dazu muss man Formalien einhalten und Fristen wahren!

Es gilt der Grundsatz, dass der Versicherte alles dafür tun muss, um bei der Aufklärung des Schadensfalles zu helfen. Hier befindet sich der Versicherte in einer Bringschuld. Das gilt vor allem für notwendige Belege und Papiere.

Wer Opfer von strafbaren Handlungen wird, der muss unverzüglich bei den örtlich zuständigen Behörden eine Meldung vornehmen. Diese Meldung muss man dem Versicherer normalerweise vorlegen.

Grundsätzlich sollte man sich beim Verlust von Dingen alle Anstrengungen zur Auffindung bestätigen lassen (Anfragen bei Behörden, Fundbüros oder im Hotel).

Will eine Versicherung nicht zahlen und man ist der Meinung, dass einem das Geld zusteht, dann muss man innerhalb von 6 Monaten beim dafür zuständigen Gericht Klage einreichen. Lässt man diese Frist verstreichen, hat man keine Möglichkeiten mehr, auf gerichtlichem Weg das Geld einzuklagen.