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Die Reiseabbruchversicherung
Worum es geht
Wie der Name schon vermuten lässt, deckt die Reiseabbruchversicherung Kosten ab, die beim Abbruch einer Reise entstehen. Dafür müssen bestimmte Gründe vorliegen. Bezahlt werden dann z. B. Rückreisekosten oder Stornierungskosten bis zu einer maximalen Höhe des Restreisepreises. Abgeschlossen werden muss diese Versicherung in der Regel zwischen 15 bis 30 Tagen vor Reiseantritt.
Voraussetzungen für eine Leistung
Geleistet wird in der Regel dann, wenn der Abbruch der Reise vor Reiseantritt nicht absehbar war oder Probleme im Reiseablauf vorliegen. Typisch wäre einmal die außerplanmäßige Beendigung der Reise, fehlende Reiseleistungen, ein verlängerter Aufenthalt (sofern unverschuldet) oder die Unterbrechung einer Rundreise.
Ein unverschuldeter Abbruch könnte vorliegen, wenn der Reisende erkrankt oder einen schweren Unfall erleidet. Schlimmere Fälle wären Todesfälle (z. B. auch in der Familie).
Auch wenn zu Hause das Eigentum durch äußere unvorhersehbare Ereignisse beschädigt wird (z. B. durch Elementargewalten) kann eine solche Versicherung leisten. Ebenfalls kann die Aufnahme eines neuen Jobs ein Grund sein, in der Regel gilt das aber nur, wenn man bei Abschluss der Reiseabbruchversicherung arbeitslos war. Im Umkehrschluss wäre aber auch der Verlust des Arbeitsplatzes während der Urlaubsreise ein Grund.
Bezüglich der Leistung einer Reiseabbruchversicherung im Fall einer zwangsweisen Verlängerung des Aufenthaltes am Urlaubsort wurde vom Landgericht Köln ein interessantes Urteil gesprochen (Az. 24 O 46/03). In dem Fall ging es darum, dass ein Urlauber aufgrund einer Verletzung eine Woche länger als geplant am Urlaubsort bleiben musste. Er besaß eine Reiseabbruchversicherung und wollte daher das Geld dafür von der Versicherung. Die wollte nicht zahlen und betrachtete den Vorgang als eine Reiseunterbrechung und nicht als einen Reiseabbruch. Das Gericht gab jedoch dem Versicherten Recht. Die Begründung: der Urlaub ist bereits dann abgebrochen, wenn die gebuchte Reiseleistung nicht mehr genutzt werden kann und die Rückreise nicht mit dem ursprünglich gebuchten Flug möglich ist.
Kosten
In der Regel muss man mit Kosten rechnen, die sich zwischen 2 bis 5% des Reisepreises bewegen. Häufig gibt es die Versicherungen auch nur mit einer Selbstbeteiligung, sodass die gesamten Kosten relativ hoch sein können. Bei vielen Versicherungen sind Schiffsreisen nicht automatisch mitversichert. Ist das so, dann muss man diese Option zusätzlich versichern und die Police wird entsprechend teuerer.
Günstig auswirken kann es sich, wenn man die Versicherung für mehrere Personen gleichzeitig abschließt.